Kündigung erhalten – was tun?

Ein Beitrag der Anwaltskanzlei Cavada und Partner zum Thema Kündigung.

13.10.2025

Bietigheim-Bissingen 

Christopher Bold

Christopher Bold

Bietigheim-Bissingen. Eine Kündigung im Briefkasten bedeutet für viele zunächst Schock, Unsicherheit und die Frage: „Was soll ich jetzt tun?“ Klar ist: Wer nichts unternimmt, verliert schnell wichtige Rechte. Schon die ersten Tage nach Zugang einer Kündigung können entscheidend sein.

Zunächst gilt: Ruhe bewahren, nichts vorschnell unterschreiben. Häufig wird Arbeitnehmern direkt eine sogenannte „Aufhebungsvereinbarung“ angeboten. Wer hier unbedacht zustimmt, verzichtet schnell auf Ansprüche. Deshalb sollte jede Kündigung sorgfältig geprüft werden – etwa auf Formfehler oder fehlende Beteiligung des Betriebsrats.

Wichtig ist außerdem die Frist: Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Danach ist der Zug in aller Regel abgefahren, ganz gleich, wie fehlerhaft die Kündigung war.

Darüber hinaus gibt es sofortige Schritte, die häufig übersehen werden. So darf eine Kündigung, die von jemandem ohne Originalvollmacht übergeben wird, nach Paragraf 174 BGB unverzüglich schriftlich zurückgewiesen werden. Wird dies versäumt, gilt die Kündigung trotz des Formfehlers als wirksam. Auch deshalb ist es wichtig, gleich zu Beginn fachkundigen Rat einzuholen.

An diesem Punkt zeigt sich der Wert einer kompetenten Beratung vor Ort. Während Internetportale oft mit schnellen Abfindungsrechnern werben, geht es im echten Leben um mehr als nur eine Zahl. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch die regionale Gerichtspraxis, die Haltung der zuständigen Kammern und oftmals sogar die handelnden Personen. Dieses Wissen ist bei Verhandlungen Gold wert – gerade, wenn es darum geht, ob eine Weiterbeschäftigung sinnvoll ist oder eine Abfindung in angemessener Höhe erzielt werden kann.

Ein regionaler Anwalt bietet außerdem persönliche Begleitung: Er kennt die wirtschaftliche Situation der Arbeitgeber in der Region, weiß, wie Sozialpläne umgesetzt werden, und kann einschätzen, welche Vergleichsmöglichkeiten realistisch sind. Für Betroffene bedeutet das: maßgeschneiderte Beratung statt anonymer Standardlösunge.

Fazit: Wer eine Kündigung erhält, sollte sofort Rat einholen und die Fristen im Blick behalten. Die Weichen für eine gute Lösung werden in den ersten Wochen gestellt. Persönliche, regionale Beratung hilft dabei, Fehler zu vermeiden und die eigenen Chancen bestmöglich zu nutzen.

Christopher Bold, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Cavada & Partner in Bietigheim-Bissingen