Einbauten vorab genehmigen

Ein Gastbeitrag der Anwaltskanzlei Cavada und Partner zum Thema bauliche Maßnahmen.

14.10.2025

Bietigheim-Bissingen 

Lena Karl

Lena Karl

Der Einbau eines Treppenlifts kann für bewegungseingeschränkte Menschen ein echter Segen sein – doch rechtlich ist der Einbau im Wohnungseigentum nicht einfach durchsetzbar. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt, das sich mit der nachträglichen Genehmigung eines Einbaus durch eine Eigentümergemeinschaft beschäftigte.

Durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 wurden durch den Gesetzgeber nunmehr Regelungen geschaffen, dass der einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum hat, wenn diese einem sogenannten privilegiertem Zweck dient. Zu solch einem privilegierten Zweck gehört die Barrierefreiheit, aber auch die Stromerzeugung durch Stecksolargeräte oder das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge. Wichtig ist das Einhalten der bauordnungsrechtlichen, also öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Vorschriften müssen
eingehalten werden

In dem Fall vor dem Landgericht Frankfurt hatte die betroffene Eigentümerin den Treppenlift ohne Beschluss durch die Eigentümergemeinschaft eingebaut und sich diesen Einbau nachträglich durch Beschluss genehmigen lassen. Das Einhalten bauordnungsrechtlicher Vorschriften, wie das Mindestmaß der Treppenbreite, wurden nicht geprüft. Eine Wohnungseigentümerin klagte gegen die nachträgliche Genehmigung des Treppenliftes.

Die Richter gaben der Klägerin Recht: Ein solcher Beschluss ist nur dann wirksam, wenn die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften eingehalten wurden. „Ein Lift im Treppenhaus kann beispielsweise Fluchtwege blockieren oder gegen Brandschutzvorgaben verstoßen“, so die zuständigen Richter. Solche Aspekte müssten zwingend vorab geklärt werden.

Wer bauliche Maßnahmen nachträglich genehmigen will, sollte sich vor dem Beschluss rechtlich absichern. Andernfalls droht die Anfechtung durch andere Eigentümer – mit Aussicht auf Erfolg. bz

Rechtsanwältin Lena Karl/ Kanzlei Cavada und Partner