Die eigene Zukunft in die Hand nehmen

Ein Gastbeitrag der Anwaltskanzlei Cavada und Partner zum Thema Vorsorge.

06.10.2025

Bietigheim-Bissingen 

Anja Tschreppl

Anja Tschreppl

Wer heute über Vorsorge nachdenkt, denkt oft zunächst allein an finanzielle Absicherung. Vorsorge bedeutet allerdings weit mehr: Es geht darum, frühzeitig verbindliche Regelungen im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit zu treffen, sowohl in persönlichen und medizinischen Angelegenheiten als auch in vermögensrechtlicher Hinsicht. Damit lenkt man nicht nur sein eigenes Leben und wahrt Selbstbestimmung, sondern entlastet auch Angehörige.

Eines der zentralen Instrumente ist die General- und Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht eine oder auch mehrere Vertrauenspersonen zu bestimmen, die im Namen des Vollmachtgebers für diesen, im Falle der Entscheidungsunfähigkeit, in Bankangelegenheiten bis hin zu Fragen medizinischer Maßnahmen handeln können. Ohne eine solche Vollmacht müssen Gerichte gesetzliche Betreuer bestellen, die die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen nicht kennen, was wiederum zu unerwünschten Entscheidungen führen kann.

Für die Fälle, in denen, aus welchen Gründen auch immer, doch die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung nötig ist, empfiehlt es sich außerdem eine Betreuungsverfügung zu errichten. In ihr kann eine Person des Vertrauens als Betreuer vorgeschlagen werden. Außerdem können auch bestimmte Personen ausgeschlossen werden. Solange der Vorschlag nicht dem Wohl des Betroffenen widerspricht, hat sich das Betreuungsgericht hieran zu halten. Somit kann durch rechtzeitige Vorsorge verhindert werden, dass fremde Personen über persönliche Lebensbereiche entscheiden.

Eng mit den vorgenannten Regelungen verbunden ist auch die Patientenverfügung. Darin kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht werden oder welche Maßnahmen ausdrücklich abgelehnt werden. Damit können zum einen die eigenen Wünsche berücksichtigt werden. Zum anderen erhalten Ärzte und auch Angehörige Klarheit und Entlastung. Neben diesen lebzeitigen Verfügungen empfiehlt es sich auch Regelungen auf das eigene Ableben zu treffen, beispielsweise in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags.

Selbstbestimmt vorsorgen ist damit nicht nur eine bloße Formalität. Vielmehr ist sie Ausdruck eigener Autonomie. bz

Anja Tschreppl, Fachanwältin für Erbrecht, Kanzlei Cavada und Partner mbB